Sonntag, 8. Dezember 2013

Leasingrückgabe von Fahrzeugen und seine Tücken...


Hat der Leasingnehmer schlechte oder wenig Erfahrung mit dem Leasinggeber oder grundsätzlich mit dem Thema der Rückgabe gemacht, so kann die Erstellung eines Gutachtens kurz vor der Leasingrückgabe eine klare Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs ermöglichen. Für die Erstellung eines Gutachtens können Sie einen freien und neutralen Kfz-Sachverständigen, eine leasingversierte Werkstatt oder einen Gutachter aus den Prüforganisationen beauftragen.

In der Regel ist bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kein Gutachter vor Ort. Die Abnahme und Übergabe, sowie die Aufnahme von Gebrauchsspuren, Mängel und Schäden wird durch einen vom Leasinggeber bestellten Mitarbeiter durchgeführt.
Rückgabe- / Zustandsgutachten werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden erstellt und sollten neben der textlichen Beschreibung auch eine aussagekräftige Fotodokumentation beinhalten.
Die Kosten für ein derartiges Gutachten für private Leasingnutzer sollten dabei im Bereich von 120,- bis 250,- € liegen. Der Preis für ein derartiges Gutachten richtet sich in der Regel dabei nach dem Fahrzeugalter, Fahrzeugtyp, Prüftiefe und dem Wagenzustand. Dabei ist von erheblicher Relevanz, ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Für Sie als privaten Leasingnehmer sind die Kosten für ein Gutachten am besten zu handhaben, wenn es sich um einen zuvor ausgehandelten Fest- / Fixpreis incl. aller Nebenkosten und der Mehrwertsteuer handelt.
Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien für PKW und Transporter bei der Fahrzeugrückgabe finden Sie z.B. beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmer.
Auch von diversen Leasinggesellschaften werden hierzu Leitfäden herausgegeben, wie z.B. Faire Fahrzeugbewertung von ARVAL, LeasePlan oder der Deutschen Leasing AG.

Wie hier schon zu erahnen ist birgt die Rückgabe eines Fahrzeugs erhebliche monetäre Risiken, da nicht zuletzt zum Teil die Unwissenheit der Leasingnehmer auf unverschämte Art und Weise ausgenutzt wird. Dies geht auch z.B. aus der Überschrift der Fa.ARVAL hervor.
Es kann im Leasingvertrag von vorneherein festgelegt werden, dass am Tag der Rückgabe ein Gutachter nach ihrer Wahl vor Ort sein wird - sollte der Leasinggeber dieses verneinen so sollten Sie keinesfalls den Vertrag unterschreiben. Weiter sollte auch die Kostenübernahme geregelt und verzeichnet sein. Die anfallenden Kosten übernimmt entweder kulanterweise der Leasinggeber oder werden dem Leasingnehmer zugeschrieben.
Wichtig: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sind vorab und am Tag der Rückgabe erstellte Gutachten nicht unweigerlich rechtlich anerkannt, sondern dienen vielmehr als Parteibeitrag des Leasinggebers oder Leasingnehmers.

Die Erstellung eines Vorgutachtens, also ein Gutachten, das vor dem offiziellen Termin der Leasingrückgabe entsteht, bietet sich als Argumentationshilfe und von Fall zu Fall als frühzeitiges Instrument der Parteienschlichtung an.
Eine hochwertige, fachgerechte und mängelfreie Aufbereitung des Fahrzeuges bietet sich vor der Rückgabe in den meisten Fällen an und spart Ihnen meist viel Geld.
Die meisten freien Kfz-Sachverständigen und Organisationen beraten Sie gerne und kostenlos, so wie wir auch...
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Verfasser:
Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut
Bildquelle:
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