Mittwoch, 21. August 2013

Unfallschäden aufdecken... - Können kleine Geräte verdeckte Blechschäden auffinden?

Unfallschäden können repariert, überspachtelt und -lackiert sein.

Mit kleinen schlauen Hilfsgeräten können diese Stellen herausgefunden werden

Unfallschäden zerstörungsfrei untersucht und anschaulich dokumentiert vom Kfz-Sachverständigen, sollte ein muss für jeden Käufer von einem hochwertigen Gebrauchtfahrzeug sein!


Allzu gerne wird von Verkäufern eines Gebrauchtwagens zur Farbdose und Spritzpistole gegriffen, um einen Mangel oder Schaden beim Verkauf des Wagens möglichst unsichtbar zu machen. Des öfteren ist dann schon in der Anzeige zu lesen „Fahrzeug wurde aufbereitet“ udgl., das heißt dann für einen erfahrenen Fahrzeugbewerter und/oder Kfz-Sachverständigen bei dem Wagen waren einige Dellen, Lackschäden und Kratzer vorhanden die beseitigt wurden.


(Mir als Kfz-Sachverständigen sind die Fahrzeuge am liebsten die im Zustand so sind wie sie sind, das heißt nicht das der Wagen voller Dreck und Speck sein sollte – selbstverständlich sollte das Fahrzeug gereinigt und gewaschen sein, aber auch nicht mehr!)


Beispiel: Ein Gebrauchtwagen mit 3 Jahren und einer Laufleistung von 80.000 Km weist unweigerlich gewisse „Gebrauchsspuren“ auf, wie kleine Steinschläge am vorderen Stoßfänger oder kleine Kratzer im Einstiegsbereich usw..)


Beispiel 1:
VW Passat Variant 2.0 TDI
EZ.: 05/2012
KM: 19.700
Beispiel 2:
Hummer H3
EZ: 08/2006
KM: 58.000
Kleine Steinschläge an der vorderen Stoßstange sichtbar. Kleine Abschürfungen und Dellen an der hinteren Stoßstange erkennbar, verursacht durch Anhängerbetrieb.


Andererseits kann natürlich nicht von Fahrzeugbesitzern verlangt werden, den Wagen nach einem Unfallgeschehen verbeult zu lassen, damit zu einem späteren Zeitpunkt bei der Weitergabe die Unfallschäden sofort sichtbar sind. Gegen eine handwerklich einwandfreie und damit von außen her nicht sichtbare Reparatur ist nichts einzuwenden. Den diese stellt nicht nur die Optik wieder her, sondern ist viel mehr für den Korrosionsschutz und den Werterhalt des Fahrzeugs unerlässlich.


Dennoch mindert auch ein fachlich sauber reparierter Unfallschaden an der Karosserie zu Recht den Wert eines Wagens unter Umständen erheblich. Dieser ist meist auch von visierten Kfz-Sachverständigen nur schwer einzuschätzen und zu berechnen. Das Risiko, dass sich Korrosion bzw. Rost an den instandgesetzten Stellen bildet bleibt bestehen. Auch bei einem kleinen Unfallschaden können weitere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen worden sein, die man diesen nicht sofort ansieht. Es ist durchaus möglich, dass Schäden erst Jahre nach dem Unfallereignis auftreten. Dem Besitzer ist es dann nahezu unmöglich den ursprünglichen Zusammenhang mit dem Unfallschaden nachzuweisen.


Bei jedem unfallbeschädigten Fahrzeug besteht das Restrisiko, dass nicht alle Schäden bei der Aufnahme und Reparatur erkannt und ordnungsgemäß beseitigt wurden. Aus diesen Grund ist es bei der Wertermittlung eines gebrauchten Fahrzeugs wichtig, reparierte Unfallschäden genau zu erfassen und diese auch entsprechend zu dokumentieren. Die gängigsten Werkzeuge hierfür sind Messgeräte zur Lackschichtdickenmessung, Endoskope und Videoendoskopkameras.






Lackschichtdickenmessgeräte Endoskopkamera / Videoendoskopkamera


Bedeutung der Lackschichtdickenmessung

Die Lackschichtdickenmessung misst die Dicke der Beschichtung auf dem metallischen Untergrund. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschichtung aus Basislack, Decklack, Spachtelmasse oder aus mehreren Schichten übereinander besteht.


Die meisten Profimessgeräte arbeiten mit zwei verschiedenen Messverfahren: Das magnetische Verfahren wird bei Stahlkarosserien und das Wirbelstromverfahren bei Leichtmetallkarosserien angewendet.


Bei Neufahrzeugen ist die Lackschichtdicke üblicherweise zwischen 80 µm (= 0,08 mm) und 130 µm (= 0,13 mm) dick. Mit zunehmenden Alter können auch deutlich dünnere Schichten gemessen werden, da die oberste Lackschicht allen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist wie Sonne, Regen, Wind und natürlich auch der Waschstraße usw..
Wird die Lackschicht zu dünn, ist zu erwarten dass sich bald der erste Rost in Form von dem sogenannten Flugrost bildet und zeigt.


Werden Schichtdickenwerte über 200 µm (= 0,20 mm) gemessen, kann angenommen werden das zumindest nachlackiert wurde. Bei noch dickeren Schichten kann weiter davon ausgegangen werden, dass sich Spachtelmasse zwischen Lack und Metall befindet.


Durch die Messung an verschiedenen Stellen stellt man fest, wie ausgedehnt der Bereich mit erhöhten Messwerten ist. Ändern sich lokal häufig die Messwerte, so kann davon ausgegangen werden dass das darunterliegende Metall entsprechend bearbeitet wurde und verbeult war.

Dokumentation der Messergebnisse

Diese reichen von der einfachen Auflistung bis hin zu halbautomatischen Messsystemen, wo die Messergebnisse nach einem festen Schema mit dem jeweiligen Fahrzeugbild unterlegt dargestellt werden.


(Wichtiger Hinweis: Alle Messwerte die mit einer Handberührung des Messgerätes stattgefunden haben sind in einem Rechtsstreit nur bedingt verwendbar, da sie in sich die Gefahr der Manipulation bergen.)






Z.B.: Das CarCheck System von Dr. Nix. Z.B.: Darstellung einer Handaufnahme.

Das Fahrzeug sollte möglichst kpl. durchgemessen werden

Leider geben die Hersteller keine Werte an, so sind vorschnelle Aussagen an dieser Stelle keinesfalls angebracht.
Es sollte immer das ganze Fahrzeug im Abstand von ca. 25 – 30 cm durchgemessen werden. Dabei können sich durchaus Unterschiede bis zu ~ 30 % ergeben – also wer selbst sein neues „Schätzchen“ untersuchen will sollte immer das ganze Auto untersuchen.
Wird hierbei ein Schaden festgestellt, so heißt dies noch lange nicht das es sich um einen größeren Unfallschaden gehandelt haben muss. Ergänzende Informationen hierfür können z.B. mit einem Endoskop und/oder einer Endoskopkamera gewonnen werden.


Auch bei den sogenannten Joung- und Oldtimern ist größte Vorsicht geboten da vor 30 Jahren werksseitig viel dicker lackiert wurde. Die damaligen Lackdicken lagen bei ca. 300 µm bis 400 µm.


Mit hochwertigen Messgeräten können auch mit Folien überklebte Fahrzeugteile gemessen werden, wie sie z.B. an Wohnmobilen vorhanden sind.

Gehen Sie kein Risiko ein – denn es geht um Ihr Geld...

Wer beim Kauf eines neuen Gebrauchten kein Risiko eingehen will sollte die Fahrzeugbewertung und Unfallfreiheitsprüfung in eine professionelle Hand geben.


Allen Ortes befinden sich freie Kfz-Sachverständige sowie die einschlägigen Prüforganisationen (sind einfach über Google oder Bing und andere Suchmaschinen zu finden) die für Sie gerne die Fahrzeugbewertung vornehmen. Egal ob Sie in Hamburg zuhause sind und ihr Traumwagen in München steht oder umgekehrt.


Hier an dieser Stelle soll dennoch von sogenannten Onlinebewertern gewarnt werden, denn eine „Plattform“ und ein sogenannter „Checker“ (wer ist das?) ist noch lange kein Kfz-Sachverständiger - ganz zu schweigen von der Haftung einer falschen Kaufempfehlung die Sie unter Umständen sehr viel Geld kosten kann.


"author" Paul Orthuber

Paul Orthuber e.K. - freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
D- 84032 Landshut


Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612
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Dienstag, 6. August 2013

Verkehrsunfall meist eine unangenehme Angelegenheit...

Geschädigte Frau ruft ihren Anwalt und einen Kfz Gutachter an.Ein Verkehrsunfall ist meistens eine nerven aufreibende Angelegenheit, die durchaus viel Ärger und Aufwand nach sich ziehen kann. Wenn es dazu noch zu Verlusteinbußen kommt und die Versicherung die Zahlung verweigert, wird für viele Unfallbeteiligte der Unfall zum reinsten Alptraum und führt zu schlaflosen Nächten.

Damit es nicht soweit kommt, sollte jeder Verkehrsteilnehmer seine Pflichten und Rechte kennen und diese auch entsprechend nutzen.

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Es gilt grundsätzlich der § 249 BGB - Art und Umfang des Schadenersatzes; wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, bekommt seine Kosten vom Schädiger, bzw. Unfallverursacher ersetzt. Dies beinhaltet sowohl Reparaturkosten und Anwaltshonorar, wie auch Leihwagen- und / oder Nutzungsausfall-, Gutachterkosten und so weiter. Letztere sind in der Regel erforderlich, um den Schaden am Fahrzeug objektiv festzuhalten und nachweisbar zu dokumentieren. Ohne eine fachkundige Dokumentation in Form eines Gutachtens kann es zu bösen Überraschungen kommen. Nicht selten gerät ein Geschädigter vor Gericht in die Situation, dass er mangels Beweisen eine Teilschuld zugesprochen bekommt.

Ein solcher Umstand lässt sich meist nur dann verhindern, wenn es ein aussagekräftiges Gutachten von
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einem ausgebildeten unabhängigen Sachverständigen gibt. Ein qualifizierter Gutachter sollte wissen, worauf es bei der Unfallschadenaufnahme und bei der späteren Gutachtenerstellung ankommt. Bereits ein einziger Satz oder eine falsche Angabe im Gutachten und / oder im Unfallbericht können dazu führen, dass das Gutachten wertlos wird und im nach hinein ein neues Gutachten erstellt werden muss. Dies ist jedoch meist nicht so einfach, allem voran dann nicht, wenn das Unfallfahrzeug bereits entsorgt oder repariert wurde.

Schadenmeldung, telefonische schadenmeldung, schadenhotline.
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie selbst, nach der geltenden Rechtsprechung einen Anwalt, Gutachter und Werkstatt nach ihrer Wahl bestimmen dürfen und nicht auf die Vorgaben der erstattungspflichtigen Versicherung angewiesen sind, bzw. diese noch weniger befolgen müssen.
Dennoch versuchen viele Versicherungsunternehmen über ihre Servicehotline den Geschädigten von seinem Recht abzuhalten. Die verantwortliche Versicherung muss den Sachverständigen und bei Bedarf auch einen Anwalt ihres Vertrauens bezahlen, es sei denn, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt. Von einem solchen Bagatellschaden ist immer dann auszugehen, wenn der Schaden unter ca. 750 Euro liegt. Ein seriöser freier Sachverständiger kann hier den Geschädigten entsprechend beraten und zur Klärung der Sachlage beitragen. Er kennt die Möglichkeiten der Schadensregulierung und kann für den Geschädigten zur wichtigen Stütze werden.

Fazit: Falls Sie sich als Geschädigter nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen freien Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen oder einen Anwalt Ihres Vertrauens -hier bekommen Sie sicherlich kompetente Auskunft über die nötigen Schritte und der gleichen mehr.

Autor / Verfasser:
Paul Orthuber e.K.
Freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
D- 84032 Landshut
Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612
Fax: +49 871 1438247
info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com
www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de
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Bildquelle:
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