Sonntag, 8. Dezember 2013

Leasingrückgabe von Fahrzeugen und seine Tücken...


Hat der Leasingnehmer schlechte oder wenig Erfahrung mit dem Leasinggeber oder grundsätzlich mit dem Thema der Rückgabe gemacht, so kann die Erstellung eines Gutachtens kurz vor der Leasingrückgabe eine klare Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs ermöglichen. Für die Erstellung eines Gutachtens können Sie einen freien und neutralen Kfz-Sachverständigen, eine leasingversierte Werkstatt oder einen Gutachter aus den Prüforganisationen beauftragen.

In der Regel ist bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kein Gutachter vor Ort. Die Abnahme und Übergabe, sowie die Aufnahme von Gebrauchsspuren, Mängel und Schäden wird durch einen vom Leasinggeber bestellten Mitarbeiter durchgeführt.
Rückgabe- / Zustandsgutachten werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden erstellt und sollten neben der textlichen Beschreibung auch eine aussagekräftige Fotodokumentation beinhalten.
Die Kosten für ein derartiges Gutachten für private Leasingnutzer sollten dabei im Bereich von 120,- bis 250,- € liegen. Der Preis für ein derartiges Gutachten richtet sich in der Regel dabei nach dem Fahrzeugalter, Fahrzeugtyp, Prüftiefe und dem Wagenzustand. Dabei ist von erheblicher Relevanz, ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Für Sie als privaten Leasingnehmer sind die Kosten für ein Gutachten am besten zu handhaben, wenn es sich um einen zuvor ausgehandelten Fest- / Fixpreis incl. aller Nebenkosten und der Mehrwertsteuer handelt.
Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien für PKW und Transporter bei der Fahrzeugrückgabe finden Sie z.B. beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmer.
Auch von diversen Leasinggesellschaften werden hierzu Leitfäden herausgegeben, wie z.B. Faire Fahrzeugbewertung von ARVAL, LeasePlan oder der Deutschen Leasing AG.

Wie hier schon zu erahnen ist birgt die Rückgabe eines Fahrzeugs erhebliche monetäre Risiken, da nicht zuletzt zum Teil die Unwissenheit der Leasingnehmer auf unverschämte Art und Weise ausgenutzt wird. Dies geht auch z.B. aus der Überschrift der Fa.ARVAL hervor.
Es kann im Leasingvertrag von vorneherein festgelegt werden, dass am Tag der Rückgabe ein Gutachter nach ihrer Wahl vor Ort sein wird - sollte der Leasinggeber dieses verneinen so sollten Sie keinesfalls den Vertrag unterschreiben. Weiter sollte auch die Kostenübernahme geregelt und verzeichnet sein. Die anfallenden Kosten übernimmt entweder kulanterweise der Leasinggeber oder werden dem Leasingnehmer zugeschrieben.
Wichtig: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sind vorab und am Tag der Rückgabe erstellte Gutachten nicht unweigerlich rechtlich anerkannt, sondern dienen vielmehr als Parteibeitrag des Leasinggebers oder Leasingnehmers.

Die Erstellung eines Vorgutachtens, also ein Gutachten, das vor dem offiziellen Termin der Leasingrückgabe entsteht, bietet sich als Argumentationshilfe und von Fall zu Fall als frühzeitiges Instrument der Parteienschlichtung an.
Eine hochwertige, fachgerechte und mängelfreie Aufbereitung des Fahrzeuges bietet sich vor der Rückgabe in den meisten Fällen an und spart Ihnen meist viel Geld.
Die meisten freien Kfz-Sachverständigen und Organisationen beraten Sie gerne und kostenlos, so wie wir auch...
Keywords:
Fahrzeugleasing, Lkw-Leasing, Leasingrückgabe, Leasingrückgabebedingungen, Vorgutachten, Zustandsgutachten, Wertgutachten, Gebrauchsspuren, Wagenzustand, Fahrzeugzustand, Bewertungskriterien, LeasePlan, ARVAL, Deutsche Leasing, Rückgaberichtlinien, Leasinggeber, Leasingnehmer, Leasingpartner, Leasingnutzer, Leasinggutachten.
Verfasser:
Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut
Bildquelle:
http://www.pixelio.de
Pressekontakt:
Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
D- 84032 Landshut
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Für Ihren Erfolg sind Sie ganz alleine selbst verantwortlich! 

Montag, 28. Oktober 2013

Paul Orthuber e.K., freier Kfz-Sachverständiger, D- 84032 Landshut: Kilometerstand bei Gebrauchtfahrzeugen / Betriebss...

Paul Orthuber e.K., freier Kfz-Sachverständiger, D- 84032 Landshut: Kilometerstand bei Gebrauchtfahrzeugen / Betriebss...:         Kilometerstand bei Gebrauchtfahrzeugen / Betriebsstunden bei Bau- / Landmaschinen und Anlagen auf Echtheit überprüfen - so einfach ...

Kilometerstand bei Gebrauchtfahrzeugen / Betriebsstunden bei Bau- / Landmaschinen und Anlagen auf Echtheit überprüfen...

        Kilometerstand bei Gebrauchtfahrzeugen / Betriebsstunden bei Bau- / Landmaschinen und Anlagen auf Echtheit überprüfen - so einfach gehts... - oder auch nicht...
Es werden heutzutage viele Tricksereien bei dem richtigen Kilometerstand eines Gebrauchtfahrzeuges gemacht. Dieses Phänomen ist auch immer häufiger bei der Laufleistung (Betriebsstunden) von Bau- und Landmaschinen anzutreffen. Daher ist es nicht selten, dass der eine oder andere Käufer sich unsicher ist, wenn er ein gebrauchtes Fahrzeug oder eine gebrauchte Bau- oder Landmaschine kaufen möchte.
Gehören Sie auch dazu?
Sie können meistens anhand mehrerer Merkmale an einem Gebrauchten erkennen, ob es sich um den richtigen Kilometerstand / Betriebsstundenstand handelt, bzw. dieser kompatibel mit der Anzeige ist.

Beispiel:
Porsche Boxster S 3.2 (987), 3179 ccm, 206 KW / 280 PS, Bj. 2006, EZ: 01.07.2006, Cabrio 2
(KBA 0583/499)
  

Bildquelle: Fahrzeugbewertung - Paul Orthuber e.K. - Kfz-Sachverständigenbüro, D- 84032 Landshut
Fahrzeug 1
Fahrzeug 2
Laufleistung = 62.500 KM
Laufleistung = 162.500 KM
Wert = 20.723,00 EUR
Wert = 14.327,00 EUR
Aktueller Händler-Einkaufswert incl. Mehrwertsteuer und Serienbereifung, lt. DAT.
(DAT €uropa-Code® 01 710 017 003 0001 DE001 4390)
Differenz
6.396,00 EUR
(Hier an diesem Beispiel können Sie sehr schnell erkennen, dass es hier um viel Geld geht!)

ADAC - Initiative gegen Tacho-Betrug
Das „Zurückdrehen“ eines Tachos geht heute mit den entsprechenden Geräten kinderleicht. Es dauert meist nur Sekunden und wird – obwohl gesetzlich verboten – von vielen „Dienstleistern“ zu Preisen ab 50 Euro pro Auto überall angeboten. Das Ziel dabei ist, den Wert eines Gebrauchtwagens beim Verkauf auf betrügerische Weise zu steigern oder Leasing-Strafzahlungen zu vermeiden.
Aktuelle Situation
Laut Berechnungen der Polizei ist an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert worden. Der verfälschte Kilometerstand führt pro Fahrzeug im Durchschnitt zu einer illegalen Wertsteigerung von 3000 Euro. Das bedeutet allein für Deutschland einen jährlichen Schaden von fast sechs Milliarden Euro. Opfer sind in erster Linie die privaten Gebrauchtwagen-Käufer.
Die „Dienstleister“ verwenden handliche, leicht bedienbare Manipulationsgeräte, die für etwa 7.000 Euro legal erhältlich sind. Diese Geräte enthalten eine Software, mit der die meisten Autos binnen 30 Sekunden auf einen beliebigen Kilometerstand manipuliert werden können. Nach Erscheinen neuer Fahrzeugmodelle gibt es kurzfristig Software-Updates.
Dennoch dürfte die Dunkelziffer viel höher liegen!
Wie geht das?
Die „Dienstleister“ verwenden handliche, leicht bedienbare Manipulationsgeräte, die für etwa 7.000 Euro legal erhältlich sind. Diese Geräte enthalten eine Software, mit der die meisten Autos binnen 30 Sekunden auf einen beliebigen Kilometerstand manipuliert werden können. Nach Erscheinen neuer Fahrzeugmodelle gibt es kurzfristig Software-Updates. Inzwischen werden sogar voll funktionsfähige China-Kopien von Manipulationsgeräten zu Preisen ab 200 Euro angeboten, die auch jeder Laie bedienen kann.
Bei fast allen Autos lässt sich der Kilometerstand ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile beliebig verstellen - durch Anschluss des Manipulationsgerätes an den einheitlichen Diagnose-Stecker über den jedes Fahrzeug ab etwa Baujahr 2000 verfügt.
Meist genügt es, einen der „Dienstleister“ anzurufen und mit ihm einen Termin auf einem Parkplatz zu vereinbaren. Bei einer großen Razzia im Jahr 2011 hat die Polizei in München ein Auto mit einer echten Laufleistung von 700.000 Kilometern sichergestellt, das auf 150.000 Kilometer „heruntergedreht“ worden war. Mit echtem Tachostand etwa 5000 Euro wert, konnte es aufgrund des manipulierten Tachos (und nach der üblichen Aufbereitung) für 15.000 Euro verkauft werden – ohne dass dies aufgefallen wäre.
Wann wird manipuliert?
Tachos werden nicht nur kurz vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens manipuliert. Kilometerstände zu frisieren ist – weil es so einfach geht – auch während der Nutzung des Autos üblich, damit die falschen Daten in der „Fahrzeug-Historie“ der Hersteller-Werkstatt eingetragen werden und so weniger Laufleistung vortäuschen. Denn Manipulationen dienen u. a. dazu, ein Auto unter die beim Leasing vereinbarte Laufleistung zu drücken und somit Abzüge beim Restwert zu sparen oder um zu Unrecht eine Garantie- beziehungsweise Kulanzleistung kostenlos in Anspruch zu nehmen. Richtig teuer kann es werden, wenn der Besitzer meint, dass etwa der Zahnriemenwechsel laut Tachostand noch Zeit hat, tatsächlich aber aufgrund der echten Laufleistung schon längst fällig ist. Wenn dann der Zahnriemen wegen Überschreiten des Wechsel-Intervalls reißt, kann dies schlimmstenfalls zu einem tausende Euro teuren Motorschaden führen.
Wie manipulationssicher sind Autos?
ADAC Tests haben ergeben: Keines der aktuellen Fahrzeuge kann als manipulationssicher gelten. Das Herunterdrehen des Tachostandes ist bei allen Modellen so simpel und billig, dass sich beim Verkauf ein deutlicher Gewinn aus der Manipulation schlagen lässt. Die Kosten dafür beginnen – je nach Modell - bei 50 Euro und enden in einigen wenigen Fällen bei 500 Euro.
Der ADAC weist nachdrücklich darauf hin, dass das Verschweigen der tatsächlichen Gesamt-Laufleistung (und das Einstreichen eines dadurch höheren Erlöses beim Gebrauchtwagenverkauf, das Drücken der Leasing-Schlussrate oder aber das Erschleichen einer Garantie- bzw. Kulanzleistung) einen Betrug darstellt. Hierfür sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder aber eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
(Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/tacho-manipulation/)
        Richtigen Kilometerstand / Betriebstundenstand durch einfache Merkmale erkennen
Beim Anschauen eines Gebrauchtwagens / einer Gerauchtmaschine fällt Ihr Blick sicher auch unter anderem auf den Kilomterstand / Betriebsstundenstand.
  • Sollte Ihnen dieser komisch vorkommen und viel zu wenig Laufleistung im Verhätnis zum Baujahr aufweisen nehmen Sie sich die Abnutzung von Lenkrad, Fußpedalen, Hebeln, Schaltern und Fahrersitz genauestens unter die Lupe. Je mehr diese abgegriffen, kaputt oder verschmutzt sind, desto höher kann der Kilometerstand / Betriebsstundenstand dieses Gebrauchten liegen.
  • In einzelnen Fällen kann auch ein Einsehen des Motors und anderer Bauteile entscheidend sein. Allerdings pflegt jeder sein Fahrzeug / Maschine auf seine Weise und deshalb sind die Abnutzung und das Einsehen keine 100 % -ige Sicherheit zur Überprüfung der Echtheit der Laufleistung.
  • Überprüfen Sie die Fahrzeug- / Maschinenunterlagen (z.B. Serivceheft, Rechnungen, HU-Berichte, udgl.) sorgfälltig! Dies gibt meist einen schnellen Aufschluß über die Historie des Fahrzeuges oder der Maschine.
  • Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein dies zu prüfen, ist es allemal anzuraten sich professionelle Hilfe zu holen!
  • Viele Sachverständige, sowie auch die Prüforganisationen bieten zu relativ kleinen Kosten Bewertungen und Überprüfungen an und sind über das Internet auch allerorts leicht zu finden.
  • "Vorsicht ist bei den sogenannten Online-Bewertern geboten. Denn wer ist das, wer und was ist ein Besichtiger / Checker / Prüfer udgl., ist die Plattform im Fall einer falschen Beratung / Bewertung auch haftbar?"
  • Sollten Sie einem Betrüger aufgesessen sein, haben alle diese genannten und evtl. gewonnenen Eindrücke in einem Rechtsstreit keine Beweiskraft. Sie sind als rein subjektive Eindrücke zu werten.
        Gebrauchtfahrzeuge / Gebrauchtmaschinen auf Echtheit der Laufleistung überprüfen...
Ist Ihr neuer Gebrauchtwagen / neue Gebrauchtmaschine mit einem digitalen Tacho / Betriebsstundenzähler ausgestattet, können Sie diesen auf Echtheit überprüfen lassen.
  • Hier können Sie mit Hilfe des Steuergerätes ermitteln, auf was sich der tatsächliche Kilometer- / Betriebstundenstand beläuft, da das Steuergerät die gelaufenen Kilometer speichert. Bei manchen Fahrzeugen werden die Stände auch noch in zusätzlichen Steuergeräten, wie z.B. ABS, Getriebe, Hydraulik usw. gespeichert.
  • Der wahre Profifälscher wird versuchen auch diese Einträge zu verändern, bzw. die Steuergeräte mit einer Softwarekopie überschreiben. Dies wird vielfach auch mit dem s.g. "Chiptunning" bzw. "Flashen" beworben.
  • So manche Hersteller von Fahrzeugen und Maschinen sind sich dieser Problematik durchaus bewusst und haben einen Schreibschutz in ihren Steuergeräten verbaut. Dennoch bietet dieser nur einen begrenzten Schutz, denn die meisten Eprom´s (Speicherbausteine) sind beim Elektronik-Fachhandel für kleines Geld frei käuflich zu erwerben.
  • Die Möglichkeit mit dem Zündschlüssel den genauen Kilometerstand zu prüfen ist genau so unsicher wie die zuvor beschriebene Variante mit den Steuergeräten.
  • Zwar werden im Schlüssel selbst die Kilometer gespeichert, aber wenn ein zweiter, bzw. Ersatzschlüssel benutzt wird, werden diese im eigentlichen Schlüssel nicht gepeichert.
  • Des weiteren können diese genauso überschrieben, bzw. umprogrammiert werden wie die Steuergräte auch.
    Dennoch gibt es hier auch die Möglichkeit mit hochwertigen Speicherlesegeräten sowie durch die mikroskopische Analyse der Lötstellen oder der UV-Licht Bestrahlung diese Manipulationen aufzudecken und auch rechtssicher zu dokumentieren.
Auch der Motor des Gebrauchtfahrzeuges, LKW´s oder der Gebrauchtmaschine speichert die Laufleistung ab. Hier ist aber grösste Vorsicht geboten, da dieser einfach auch vielfach von den Einsatzbedingungen und dem Bediener / Fahrer abhängig ist, sowie auch von den regionalen Unterschieden.

Beispiel:
Sie möchten einen Audi A4 TDI - Quattro mit ca. 100.000 und vier Jahre alt Kaufen, Einsatzbedingungen und Fahrer hatten identische Eigenschaften.
Zur Auswahl stehen Ihnen vier Fahrzeuge mit gleicher Farbe und Ausstattung.
  1. Der Pkw wurde z.B. überwiegend im Raum Bozen (I) (regional) gefahren.
  2. Der Pkw wurde z.B. überwiegend im Raum Hannover (regional) betrieben.
  3. Der Pkw wurde z.B. überwiegend im Stadtgebiet Rom (I) (regional) gefahren.
  4. Der Pkw wurde z.B. überwiegend im Bundesgebiet (überregional) gefahren.
Die Frage ist nun: Welcher der vier Fahrzeuge wird wohl den höchsten und welcher den niedrigsten Verschleiß aufweisen?
Wie Sie an diesem Besipiel erkennen können ist dies keine leichte Fragestellung!
    Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass das erste Fahrzeug den höchsten Verschleiß aufzeigen wird, da es durch die Topografie der Landschaft und den Temperaturunterschieden zwangsläufig einer anderen Belastung ausgestetzt war als beispielsweise das vierte Fahrzeug das überregional über viele Autobahnkilometer hinweg betrieben worden ist.
  • Bei einer Untersuchung des Motorenöls wird wohl der dritte Pkw relativ schlecht abschneiden, da einfach der PH-Wert des Öls durch den Meersalzanteil (Natriumclorid) im Öl verhältnismässig hoch sein dürfte, sowie auch der Anteil von Kalium, Magnesium und Mangan.
(Hinweis: Die Öle selbst sind pH neutral (Wert = 7.0). Auswerten lässt sich nur das im Öl gebundene Wasser und die darin gebunden Säuren / Stoffe.)

Neu am Markt wirbt eine Firma (Tacho-Spion) damit, dass man mit der sogenannten Ultraschallmesstechnik den Tacho-Drehern auf die Spur kommen kann.
(Die Ultraschallmesstechnik im 40 mHz Bereich ist an sich nichts neues. Diese Technik wird seit langer Zeit schon bei der Überprüfung z.B. von Industrieanlagen, Maschinenlagerungen und / oder auch zur Leckageortung unter anderem auch in der Luftfahrt eingesetzt.)
Zitiere die Fa. Tacho-Spion: Die Messung selbst erfolgt bei Betriebstemperatur und Leerlaufdrehzahl mit einer sogenannten Körperschallsonde. Von einem Anzeigegerät werden die Messwerte abgelesen und anschließend in die internetbasierte Datenbank übertragen.
  • Nach einer kurzen algorithmischen Auswertung erhält der Anwender sofort den interpretierten Verschleißzustand im Verhältnis zum Kilometerstand angezeigt und in einem Protokoll ausgedruckt.
  • Wie an dem vorigen Beispiel leicht zu erkennen ist, stösst diese Technik auch sehr schnell an seine Grenzen und ist meiner Ansicht nach keinesfalls rechtssicher.
  • Auch selbst der Anbieter schreibt nichts von einer objektiven Bewertung, sondern kann nur eine äusserst subjektive Aussage über den Zustand treffen.
  • Dennoch hat diese Technik allemal seine Daseinsberechtigung, undichte Gummidichtungen, Windschutzscheiben, rissige Unterdruckschläuche, durchschlagende Zündkabel oder Lecks an der Druckluftbremsanlage können mit diesen Geräten aufgespürt werden. Selbst defekte Hydrostößel oder Einspritzdüsen lassen sich damit bei laufenden Motor in rund zwei Minuten finden, so Tacho-Spion.
  • Wie Sie hier an dieser Stelle unschwer enkennen können, ist es auch für einen Fachmann nicht einfach jemanden Ratschläge für das richtige Hinsehen und Verhalten beim Kauf eines Gebrauchten bzw. einer Gebrauchtmaschine zu geben.
        Ratschläge für den Kauf von Gebrauchtwagen / Gebrauchtmaschinen mit richtigem Kilometerstand, bzw. Betriebstundenstand...

Sehen Sie sich das Fahrzeug und / oder die Maschine sehr genau an, auch Ihr Bauchgefühl kann ein guter Ratschlaggeber sein.
  • Es kann auch von Vorteil sein, wenn Sie sich in Ruhe den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein wenn er vorhanden ist, sowie ggf. die Betriebserlaubnis genau anzusehen. Prüfen Sie möglichst die Fahrgestell- (FIN / VIN) bzw. Seriennummer (Informationen wo Sie diese finden, finden Sie in der Bedinungsanleitung des Fahrzeugs / Maschine) auf Stimmigkeit.
  • Sie sollten zum Schluss unbedingt noch eine Probefahrt mit dem Gebrauchten machen. Möglicherweise entdecken Sie noch den einen oder anderen Mangel am Fahrgestell, Fahrwerk, Getriebe und nicht zuletzt am Motor.
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit einen Standard-Kaufvertrag, wie Sie beim ADAC, autoscout24.de oder mobile.de erhältlich bzw. kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Sollten Sie keinen der vorgenannten Kaufverträge zur Verfügung haben, so verzichten Sie bitte auf Formulierungen wie z.B. die "abgelesene Laufleistung" beträgt ..., sondern bestehen Sie auf die "Gesamtlaufleistung" beträgt ... .

Zitat: Wer schreibt der bleibt!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie von dem Fahrzeug oder der Maschine die Finger weg oder Sie beauftragen einen Sachverständigen ihres Vertrauens mit der Prüfung des Fahrzeuges oder der Maschine. Dies kann durchaus eine lohnende Investition sein!
       Sie sind beim Kauf Ihres Gebrauchten auf einen Laufleistungsbetrüger hereingefallen...
Als erstes sollten Sie die Ruhe bewahren...

Zitat: In der Ruhe liegt die Kraft!

Nehmen Sie nach Möglichkeit den Kontakt mit einem visierten Kfz-Sachverständigen auf. Dieser kann relativ leicht eine Vorprüfung von Fahrzeug / Maschine und deren Unterlagen durchführen und wird Sie über die weitere Vorgehensweise umfangreich Informieren.

Hinweis: Indizien sind für einen Profi relativ einfach und schnell zu erkennen, hingegen sind rechtssichere Beweise meist nur schwer zu finden und auch nachzuweisen!

Bestätigt sich Ihr Verdacht dahingehend, dass Sie betrogen wurden, sollten Sie umgehend ein Beweissicherungsgutachten erstellen lassen, sowie einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrung Ihrer Rechte beauftragen.
Der Anwalt Ihres Vertrauens wird Sie sicherlich weiter eingehend beraten und ggf. die weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten.

Ihr Kfz-Sachverständiger

Paul Orthuber, Landshut






Mittwoch, 21. August 2013

Unfallschäden aufdecken... - Können kleine Geräte verdeckte Blechschäden auffinden?

Unfallschäden können repariert, überspachtelt und -lackiert sein.

Mit kleinen schlauen Hilfsgeräten können diese Stellen herausgefunden werden

Unfallschäden zerstörungsfrei untersucht und anschaulich dokumentiert vom Kfz-Sachverständigen, sollte ein muss für jeden Käufer von einem hochwertigen Gebrauchtfahrzeug sein!


Allzu gerne wird von Verkäufern eines Gebrauchtwagens zur Farbdose und Spritzpistole gegriffen, um einen Mangel oder Schaden beim Verkauf des Wagens möglichst unsichtbar zu machen. Des öfteren ist dann schon in der Anzeige zu lesen „Fahrzeug wurde aufbereitet“ udgl., das heißt dann für einen erfahrenen Fahrzeugbewerter und/oder Kfz-Sachverständigen bei dem Wagen waren einige Dellen, Lackschäden und Kratzer vorhanden die beseitigt wurden.


(Mir als Kfz-Sachverständigen sind die Fahrzeuge am liebsten die im Zustand so sind wie sie sind, das heißt nicht das der Wagen voller Dreck und Speck sein sollte – selbstverständlich sollte das Fahrzeug gereinigt und gewaschen sein, aber auch nicht mehr!)


Beispiel: Ein Gebrauchtwagen mit 3 Jahren und einer Laufleistung von 80.000 Km weist unweigerlich gewisse „Gebrauchsspuren“ auf, wie kleine Steinschläge am vorderen Stoßfänger oder kleine Kratzer im Einstiegsbereich usw..)


Beispiel 1:
VW Passat Variant 2.0 TDI
EZ.: 05/2012
KM: 19.700
Beispiel 2:
Hummer H3
EZ: 08/2006
KM: 58.000
Kleine Steinschläge an der vorderen Stoßstange sichtbar. Kleine Abschürfungen und Dellen an der hinteren Stoßstange erkennbar, verursacht durch Anhängerbetrieb.


Andererseits kann natürlich nicht von Fahrzeugbesitzern verlangt werden, den Wagen nach einem Unfallgeschehen verbeult zu lassen, damit zu einem späteren Zeitpunkt bei der Weitergabe die Unfallschäden sofort sichtbar sind. Gegen eine handwerklich einwandfreie und damit von außen her nicht sichtbare Reparatur ist nichts einzuwenden. Den diese stellt nicht nur die Optik wieder her, sondern ist viel mehr für den Korrosionsschutz und den Werterhalt des Fahrzeugs unerlässlich.


Dennoch mindert auch ein fachlich sauber reparierter Unfallschaden an der Karosserie zu Recht den Wert eines Wagens unter Umständen erheblich. Dieser ist meist auch von visierten Kfz-Sachverständigen nur schwer einzuschätzen und zu berechnen. Das Risiko, dass sich Korrosion bzw. Rost an den instandgesetzten Stellen bildet bleibt bestehen. Auch bei einem kleinen Unfallschaden können weitere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen worden sein, die man diesen nicht sofort ansieht. Es ist durchaus möglich, dass Schäden erst Jahre nach dem Unfallereignis auftreten. Dem Besitzer ist es dann nahezu unmöglich den ursprünglichen Zusammenhang mit dem Unfallschaden nachzuweisen.


Bei jedem unfallbeschädigten Fahrzeug besteht das Restrisiko, dass nicht alle Schäden bei der Aufnahme und Reparatur erkannt und ordnungsgemäß beseitigt wurden. Aus diesen Grund ist es bei der Wertermittlung eines gebrauchten Fahrzeugs wichtig, reparierte Unfallschäden genau zu erfassen und diese auch entsprechend zu dokumentieren. Die gängigsten Werkzeuge hierfür sind Messgeräte zur Lackschichtdickenmessung, Endoskope und Videoendoskopkameras.






Lackschichtdickenmessgeräte Endoskopkamera / Videoendoskopkamera


Bedeutung der Lackschichtdickenmessung

Die Lackschichtdickenmessung misst die Dicke der Beschichtung auf dem metallischen Untergrund. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschichtung aus Basislack, Decklack, Spachtelmasse oder aus mehreren Schichten übereinander besteht.


Die meisten Profimessgeräte arbeiten mit zwei verschiedenen Messverfahren: Das magnetische Verfahren wird bei Stahlkarosserien und das Wirbelstromverfahren bei Leichtmetallkarosserien angewendet.


Bei Neufahrzeugen ist die Lackschichtdicke üblicherweise zwischen 80 µm (= 0,08 mm) und 130 µm (= 0,13 mm) dick. Mit zunehmenden Alter können auch deutlich dünnere Schichten gemessen werden, da die oberste Lackschicht allen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist wie Sonne, Regen, Wind und natürlich auch der Waschstraße usw..
Wird die Lackschicht zu dünn, ist zu erwarten dass sich bald der erste Rost in Form von dem sogenannten Flugrost bildet und zeigt.


Werden Schichtdickenwerte über 200 µm (= 0,20 mm) gemessen, kann angenommen werden das zumindest nachlackiert wurde. Bei noch dickeren Schichten kann weiter davon ausgegangen werden, dass sich Spachtelmasse zwischen Lack und Metall befindet.


Durch die Messung an verschiedenen Stellen stellt man fest, wie ausgedehnt der Bereich mit erhöhten Messwerten ist. Ändern sich lokal häufig die Messwerte, so kann davon ausgegangen werden dass das darunterliegende Metall entsprechend bearbeitet wurde und verbeult war.

Dokumentation der Messergebnisse

Diese reichen von der einfachen Auflistung bis hin zu halbautomatischen Messsystemen, wo die Messergebnisse nach einem festen Schema mit dem jeweiligen Fahrzeugbild unterlegt dargestellt werden.


(Wichtiger Hinweis: Alle Messwerte die mit einer Handberührung des Messgerätes stattgefunden haben sind in einem Rechtsstreit nur bedingt verwendbar, da sie in sich die Gefahr der Manipulation bergen.)






Z.B.: Das CarCheck System von Dr. Nix. Z.B.: Darstellung einer Handaufnahme.

Das Fahrzeug sollte möglichst kpl. durchgemessen werden

Leider geben die Hersteller keine Werte an, so sind vorschnelle Aussagen an dieser Stelle keinesfalls angebracht.
Es sollte immer das ganze Fahrzeug im Abstand von ca. 25 – 30 cm durchgemessen werden. Dabei können sich durchaus Unterschiede bis zu ~ 30 % ergeben – also wer selbst sein neues „Schätzchen“ untersuchen will sollte immer das ganze Auto untersuchen.
Wird hierbei ein Schaden festgestellt, so heißt dies noch lange nicht das es sich um einen größeren Unfallschaden gehandelt haben muss. Ergänzende Informationen hierfür können z.B. mit einem Endoskop und/oder einer Endoskopkamera gewonnen werden.


Auch bei den sogenannten Joung- und Oldtimern ist größte Vorsicht geboten da vor 30 Jahren werksseitig viel dicker lackiert wurde. Die damaligen Lackdicken lagen bei ca. 300 µm bis 400 µm.


Mit hochwertigen Messgeräten können auch mit Folien überklebte Fahrzeugteile gemessen werden, wie sie z.B. an Wohnmobilen vorhanden sind.

Gehen Sie kein Risiko ein – denn es geht um Ihr Geld...

Wer beim Kauf eines neuen Gebrauchten kein Risiko eingehen will sollte die Fahrzeugbewertung und Unfallfreiheitsprüfung in eine professionelle Hand geben.


Allen Ortes befinden sich freie Kfz-Sachverständige sowie die einschlägigen Prüforganisationen (sind einfach über Google oder Bing und andere Suchmaschinen zu finden) die für Sie gerne die Fahrzeugbewertung vornehmen. Egal ob Sie in Hamburg zuhause sind und ihr Traumwagen in München steht oder umgekehrt.


Hier an dieser Stelle soll dennoch von sogenannten Onlinebewertern gewarnt werden, denn eine „Plattform“ und ein sogenannter „Checker“ (wer ist das?) ist noch lange kein Kfz-Sachverständiger - ganz zu schweigen von der Haftung einer falschen Kaufempfehlung die Sie unter Umständen sehr viel Geld kosten kann.


"author" Paul Orthuber

Paul Orthuber e.K. - freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
D- 84032 Landshut


Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612
Fax: +49 871 1438247


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www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de
www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net

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Dienstag, 6. August 2013

Verkehrsunfall meist eine unangenehme Angelegenheit...

Geschädigte Frau ruft ihren Anwalt und einen Kfz Gutachter an.Ein Verkehrsunfall ist meistens eine nerven aufreibende Angelegenheit, die durchaus viel Ärger und Aufwand nach sich ziehen kann. Wenn es dazu noch zu Verlusteinbußen kommt und die Versicherung die Zahlung verweigert, wird für viele Unfallbeteiligte der Unfall zum reinsten Alptraum und führt zu schlaflosen Nächten.

Damit es nicht soweit kommt, sollte jeder Verkehrsteilnehmer seine Pflichten und Rechte kennen und diese auch entsprechend nutzen.

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Es gilt grundsätzlich der § 249 BGB - Art und Umfang des Schadenersatzes; wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, bekommt seine Kosten vom Schädiger, bzw. Unfallverursacher ersetzt. Dies beinhaltet sowohl Reparaturkosten und Anwaltshonorar, wie auch Leihwagen- und / oder Nutzungsausfall-, Gutachterkosten und so weiter. Letztere sind in der Regel erforderlich, um den Schaden am Fahrzeug objektiv festzuhalten und nachweisbar zu dokumentieren. Ohne eine fachkundige Dokumentation in Form eines Gutachtens kann es zu bösen Überraschungen kommen. Nicht selten gerät ein Geschädigter vor Gericht in die Situation, dass er mangels Beweisen eine Teilschuld zugesprochen bekommt.

Ein solcher Umstand lässt sich meist nur dann verhindern, wenn es ein aussagekräftiges Gutachten von
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einem ausgebildeten unabhängigen Sachverständigen gibt. Ein qualifizierter Gutachter sollte wissen, worauf es bei der Unfallschadenaufnahme und bei der späteren Gutachtenerstellung ankommt. Bereits ein einziger Satz oder eine falsche Angabe im Gutachten und / oder im Unfallbericht können dazu führen, dass das Gutachten wertlos wird und im nach hinein ein neues Gutachten erstellt werden muss. Dies ist jedoch meist nicht so einfach, allem voran dann nicht, wenn das Unfallfahrzeug bereits entsorgt oder repariert wurde.

Schadenmeldung, telefonische schadenmeldung, schadenhotline.
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie selbst, nach der geltenden Rechtsprechung einen Anwalt, Gutachter und Werkstatt nach ihrer Wahl bestimmen dürfen und nicht auf die Vorgaben der erstattungspflichtigen Versicherung angewiesen sind, bzw. diese noch weniger befolgen müssen.
Dennoch versuchen viele Versicherungsunternehmen über ihre Servicehotline den Geschädigten von seinem Recht abzuhalten. Die verantwortliche Versicherung muss den Sachverständigen und bei Bedarf auch einen Anwalt ihres Vertrauens bezahlen, es sei denn, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt. Von einem solchen Bagatellschaden ist immer dann auszugehen, wenn der Schaden unter ca. 750 Euro liegt. Ein seriöser freier Sachverständiger kann hier den Geschädigten entsprechend beraten und zur Klärung der Sachlage beitragen. Er kennt die Möglichkeiten der Schadensregulierung und kann für den Geschädigten zur wichtigen Stütze werden.

Fazit: Falls Sie sich als Geschädigter nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen freien Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen oder einen Anwalt Ihres Vertrauens -hier bekommen Sie sicherlich kompetente Auskunft über die nötigen Schritte und der gleichen mehr.

Autor / Verfasser:
Paul Orthuber e.K.
Freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
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info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com
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www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net

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Sonntag, 26. Mai 2013

Tageszulassung – ein Werbegag des Fahrzeughandels oder doch mehr?

Man spricht von einer Tageszulassung, wenn ein Neuwagen vom Fahrzeughändler einen Tag zugelassen und sofort wieder abgemeldet wird.

Ab jetzt ist es kein Neuwagen mehr und Rabattgrenzen fallen eventuell weg!

Ob für Sie eine „Tageszulassung“ unter anderem auch „Kurzzeitzulassung“ genannt interessant ist, muss jedermann für sich selbst entscheiden… - dennoch kann es ein lohnendes Geschäft sein.

Bei den sogenannten Tageszulassungen oder auch Kurzzeitzulassungen werden die Fahrzeuge vom Händler einen Tag auf seinen Namen zugelassen und gleich am nächsten Tage wieder abgemeldet. Für diesen Vorgang müssen die Fahrzeuge weder bei dem zulassenden Händler stehen noch bewegt werden, der Kilometerstand bleibt bei unverändert und entspricht dem eines Neuwagens. Aus rechtlicher Sicht sind diese Fahrzeuge als Neufahrzeuge anzusehen, wenn diese weiterhin dem aktuellen Modell entsprechen und es nicht länger als höchstens 12 Monate beim Händler stehen.


Vor- und Nachteile die eine Tageszulassung mit sich bringt.

Der Kunde profitiert meist durch einen günstigeren Einstandspreis. Das erworbene Fahrzeug entspricht dem eines Neuwagens und man profitiert von der Neuwagengarantie. Dennoch ist hier Vorsicht geboten; denn die Neuwagengarantie gilt ab dem Tag der Erstzulassung. Sollte der Wagen also schon längere Zeit auf dem Hof des Händlers stehen, vermindert sich damit natürlich die Restlaufzeit der Garantie und für Sie entsteht dadurch ein gewisser Nachteil. Dieser Nachteil der zugleich auch ein höheres Risiko für Sie bedeutet sollte sich im Nachlass selbstverständlich zu Ihren Gunsten wiederspiegeln.
Wie alles im Leben gibt es zwei Seiten, die jeder für sich selbst individuell bewerten muss. Sollten Sie dennoch eine Tageszulassung erwerben sind Sie nicht der Erstbesitzer, sondern vielmehr der Zweitbesitzer. Bei einer späteren Veräußerung des Fahrzeugs kann dies unter anderem eine erhebliche Wertminderung und dadurch eine Erlösminderung bedeuten. Je nach Fahrzeugtyp, Haltedauer und Hersteller verhält sich diese regressiv zum Fahrzeugalter – je jünger das Fahrzeug desto höher die Minderung. Wie des öfteren von vielen Händlern beworben – ist kein Nachteil bei einer Veräußerung zu erwarten, da die Tageszulassung nachgewiesen werden kann. Diese Werbebotschaft ist schlichtweg falsch, denn der potentielle Käufer erwartet von Ihnen, dass Sie diesen ehemaligen Preisvorteil entsprechend weitergeben. Gleichermaßen verhält es sich zum Beispiel bei einem Unfallschaden, denn der Sachverständige stellt bei Bedarf den tatsächlichen tagesaktuellen Wert des Fahrzeuges fest und dies kann für Sie unter Umständen zu großen Einbußen führen. Ein weiterer Nachteil ist darin zusehen, dass Sie das Fahrzeug mit der Ausstattung und Farbe so übernehmen wie es ist. Wobei Sie hier sehr genau hinsehen sollten, denn durch die Harmonisierung in der EU kann das Fahrzeug durchaus in einem anderen EU-Land zugelassen worden sein, sowie auch die Ausstattungspakete von einem anderen EU-Land beinhalten. Wie zum Beispiel; die deutsche Variante hat serienmäßig eine Klimaanlage verbaut, wo hingegen die spanische Variante eine Klimaanlage mit Klimaautomatik besitzt. Dennoch heißt dies nicht dass der Wagen je spanischen Boden gesehen hat. Also Augen auf, dann kann auch eine Tageszulassung eine lohnende Investition sein. Der große Vorteil liegt natürlich darin, dass das Fahrzeug sofort verfügbar ist und vom Käufer übernommen werden kann.

Die Autoversicherung bei Tageszulassungen.

Verschiedene Versicherungen bieten unter anderem spezielle Rabatte für Neufahrzeuge an, die Sie evtl. durch die Tageszulassung nicht mehr nutzen können – also vorher bei Ihrer Versicherung nachfragen! Es sollten sich daher alle erwähnten Nachteile die mit dem Kauf einer Tageszulassung verbunden sind, im gewährten Preisnachlass wiederfinden. Sollte dies nicht der Fall sein so ist es sicherlich ratsam die Finger von einer Tageszulassung zu lassen und sich besser einen Neuwagen anzuschaffen.

Der Vorteil für den Hersteller und/oder Importeur.

Für den Fahrzeughersteller / Importeur und Händler hat die Tageszulassung gewisse Vorteile. Der Hersteller und/oder Importeur profitiert dadurch dass zum Beispiel die Zulassungsstatistik nach oben schnellt, oder das Herstellerwerk Überhänge leichter abbauen kann, bzw. festgebuchte Seefrachtkapazitäten (insbesondere Einheiten aus Asien und den USA) im vollem Umfang genutzt werden können usw. .

Der Vorteil für den Autohändler.

Die Vertragshändler haben meist in ihrem Händlervertrag mit dem Hersteller und/oder Importeur eine Abnahmeverpflichtung die mit einer Rabatt- und Boni-Staffelung gekoppelt ist gezeichnet. Weiter ist er meist bei einer Tageszulassung nicht mehr an die vom Hersteller / Importeur vorgegebenen Rabattgrenzen für Neufahrzeuge gebunden und kann somit den Preis selbst frei gestalten. Daneben gibt es sicherlich für den Händler noch viele weitere Vorteile wenn er das Marketinginstrument der Tageszulassungen nutzt. Er kann dadurch den Fahrzeugbestand von einem Typ in seinem Gebiet erheblich erhöhen. Dies schlägt sich zum Beispiel positiv in der Bevorratung von Ersatzteilen durch kürzere Liegezeiten nieder und somit kann ein besseres Betriebsergebnis (Cash-Flow) erzielt werden.
Fazit
Ein fabrikneues Fahrzeug vom Autohaus kaufen und dennoch viel weniger als für einen Neuwagen zahlen! Mit einer Tageszulassung kann sich so einiges sparen lassen. Jedoch sollte man sich den Besonderheiten die mit einer Tageszulassung verbunden sind im Klaren sein.

Verfasser:

Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut

Bildquelle:

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